AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen :

 

  1. Allgemeines

1.1 Geltung

Grundlage aller jetzigen oder zukünftigen Angebote, Verträge und Leistungen sind die nachfolgenden  allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen.

1.2 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Anlagegüter und Handelswaren bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Bei Kauf/Mietkauf von Anlagegütern und Handelswaren bleiben Diese bis zu Vertragserfüllung seitens des Auftraggebers Eigentum der Auftragnehmers. Die Vertragsgegenstände gelten unabhängig von der Verbindung mit einem Grundstück nicht als dessen wesentliche Bestandteile.

1.3 Gerichtsstand

Als vereinbarter Gerichtsstand für beide Vertragspartner gilt der Sitz des Auftragsnehmers.

 

  1. Vertragsgegenstand

2.1 Toilettenvermietung

Gegenstand des Vertrages ist die Gestellung von mobilen Toiletten und deren Reinigung und Entsorgung der Fäkalien. Die Kabinen werden in funktionsfähigem Zustand geliefert. Der Service wird einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung vom Vermieter festgelegt wird. Servicewünsche, die außerhalb der Servicetour liegen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Zugang zu den Kabinen ist vom Auftraggeber im Sinne der Ziffer 3.2 und 3.3 zu gewährleisten. Falls der Zugang nicht sichergestellt ist, gilt die Leistung seitens des Auftragnehmers als erbracht. Reklamationen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden, die entsprechende Beseitigung gewährleistet. Beanstandungen berechtigen nicht zu Kürzungen der Mietzinszahlung. Die Mindestmietdauer beträgt vier Kalenderwochen. Die Abrechnung erfolgt kalenderwochenweise. Für jede angefangene Woche wird der volle Mietpreis berechnet.

2.2 Mobile Raumeinheiten

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Übergabe an einen Transporteur oder mit fehlender Festlegung des Mieters für einen Auslieferungsort bei Meldung der Versandbereitschaft. Einzelcontainer unterliegen einer Kündigungsfrist von acht Tagen. Anlagen aus dem Verbund von mehr als zwei Einheiten können mit 14tätiger Frist gekündigt werden. Fixtermine für den Zeitraum der Mietdauer berechtigen zur vorzeitigen Rückgabe, entbinden jedoch nicht von der Zahlung des vollen Mietzinses bis zum Endtermin. Die Kosten für Transport und Ladung trägt der Mieter. Der Mietzins wird monatlich berechnet und ist zum letzten Arbeitstag eines jeden Monats fällig. Für nicht vollendete Monate erfolgt eine stichtaggebundene Abrechnung unter voller Berechnung des Rückgabetages. Die Mindestmietdauer beträgt 30 Kalendertage.

2.3 Reinigungsservice

Grundlage unserer Leistungen ist das Leistungsverzeichnis. Über das Leistungsverzeichnis hinausgehende, aus fachlichem Ermessen notwendige Dienstleistungen werden gesondert berechnet. Kann die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftragsnehmer nicht z u verantworten hat, liegt die Leistung als erbracht. Die Gestellung von notwendigen Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln erfolgt durch den Auftragnehmer. Wasser, Strom, sowie geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für Mitarbeiter und Lagermöglichkeiten für Gerätschaft werden seitens des Auftraggebers unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

  1. Aufstellung der Mietgegenstände/Zugangs- und Besichtigungsrecht

3.1 Die Verlegung der Mietgegenstände vom vertraglich festgelegten Standort bedarf der Zustimmung des Vermieters. Das Risiko der Verlegung ist auf Seiten des Mieters.

3.2 Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter jederzeit Zugang gemäß Ziffer 3.3 zu den Mietgegenständen zu gewähren, um jedwede Prüfung über Zustand und Funktionalität durchführen zu können.

3.3 Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5m an das Servicefahrzeug zu bringen. Das Gleiche gilt bei der Abholung der Toilettenkabinen. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt.

 

  1. Benutzung

4.1 Der Mieter verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des Vertrages. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

4.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgerecht zu behandeln, sowie eine fachgerechte Wartung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten.

 

  1. Termine

Bereitstellungs- oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie seitens des Auftragnehmers schriftlich bestätigt wurde.

 

  1. Gewährleistung / Haftung

6.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft oder wird er durch Fabrikationsmängel mangelhaft, so haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur nach den nachfolgenden Bestimmungen.

6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich auf etwaige Quantitäts- oder Qualitätsabweichungen zu prüfen und etwaige Mängelrügen unverzüglich zu erheben. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von drei Tagen beim Auftragnehmer eingeht. Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sie denn, es ist Gefahr im Verzug.

6.3 Entspricht der Lieferungsgegenstand nicht der Gewährleistung, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass uns der Auftraggeber den schadhaften Lieferungsgegenstand übermittelt oder zur Instandsetzung vor Ort bereithält.

6.4 Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner des Auftragnehmers zu.

6.5 Bei begründeten Mängelrügen haben wir zunächst das ausschließliche Recht auf zweimalige Nachbesserung. Schlägt Diese fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.

 

  1. Haftung / Pflichten des Mieters

7.1 Der Mieter ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung oder dauerhaften Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.

7.2 Der Mieter gewährleistet Schutz vor dem unbefugten Zugriff Dritter auf die Mietsache.

7.3 Der Mieter haftet für alle Schäden an Mietgegenständen, die aus unsachgemäßer  oder missbräuchlicher Benutzung entstehen. Insbesondere trägt der Mieter das Risiko von Verlust und Diebstahl, sowie jeglicher Beschädigung und vorzeitigem Verschleiß der Mietgegenstände. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Mietzinses bleibt hiervon unberührt. Für transportable Toilettenkabinen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

7.4 Aus nicht sachgemäßem Gebrauch resultierende Reparatur-, Reinigungs-, Ersatzteil- und sonstige Kosten sind vom Mieter zu tragen.

7.5 Sofern keine anderslautenden vertraglichen Regelungen getroffen sind, trägt der Kunde die Kosten des Rücktransportes.

7.6 Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt gegen Umfallen durch Sturm zu sichern. Der Mieter haftet für Sturmschäden an Dritten, die durch umgewehte Mietobjekte entstehen.

 

  1. Versicherung / sonstige Kosten
    8.1
    Insoweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, bleibt jeglicher Schadenersatzanspruch gegen den Auftragsnehmer oder deren Erfüllungshilfen ausgeschlossen.

8.2 Voraussehbare Schäden werden bei Personenschäden auf 500.00€, 150.000€ bei Sach- und Vermögensschäden und 10.000€ bei Bearbeitungsschäden begrenzt.

8.3

Höhenversicherungen sind vom Auftraggeber zu avisieren und kostenmäßig abzudecken.

8.4 Der Mieter ist verpflichtet, schriftlich nachweislich, die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern.

 

  1. Beendigung der Mietzeit / Rückgabe

9.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Rückgabe unverzüglich zu avisieren.

9.2 Die Mietzeit endet mit dem individualvertraglich vereinbarten Termin oder mit Beginn der Woche, die der Abmeldung folgt. Die Mietzeit endet nicht, sofern die Kabine nach Abmeldung weiter in Anspruch genommen wird oder bei Abholung nicht im Sinne der Ziffern 3.2 und 3.3 zugänglich ist.

9.3 Abmeldungen müssen spätestens bis freitags, 12:30 Uhr, der Vorwoche eingehen, um für die Folgewoche wirksam zu werden. Der Nachweis für den Zugang der Anmeldung obliegt dem Mieter.

9.4 Vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Auftraggeber nicht von den vertraglichen Pflichten.

 

  1. Zahlungsbedingungen

10.1 Die Mietrechnung für Toiletten und Reinigungsleistungen sind sofort netto zu zahlen.

10.2 Rechnungen aus jeglichen Vertragsarten für mobile Raumeinheiten sind sofort netto zu zahlen.

10.3 Leistungen und Preise werden vom Auftragnehmer freibleibend festgesetzt und können nach Vertragsabschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage beträgt.

10.4 Aufrechnung oder Minderung von Entgelten sind ausgeschlossen, soweit dies gegensätzlich zulässig oder nicht ausdrücklich zugestanden ist.

10.5 Auf Verlangen des Vermieters können gesonderte Zahlungsbedingungen (Vorkasse) festgelegt werden.

 

  1. Zahlungsverzug

11.1 Im Falle der Überschreitung der Zahlungsfrist stehen dem Auftragnehmer ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu.

11.2 Bleibt der Mieter mehr als acht Tage nach erstem Mahndatum in Verzug, hat der Auftragnehmer das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen.

11.3 Die unter 11.2 beschriebenen Rechte kommen auch im Falle der Eröffnung eines Vergleichs oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers zur Anwendung.

11.4 Für jede Mahnung gilt ein Kostensatz der Verwaltung von 5€ als vereinbart.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

12.1 Änderungen von Vertragsinhalten bedürfen der Schriftform.

12.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rechte aus Verträgen an Dritte zu übertragen.

12.3 Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen lassen die Wirksamkeit der anderen unberührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem unwirtschaftlichen Zweck der Ursprungsbestimmungen entsprechen.